Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

§1 Allgemeines

Eine Auftragserteilung an die Firma „Airport Flitzer“ ist telefonisch, per E-Mail, per Fax oder durch ein Reisebüro möglich. Das Auftragsformular bildet einen Beförderungsvertrag. Grundlage des Vertrages sind diese Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Der Auftraggeber erkennt diese uneingeschränkt an, auch wenn das Auftragsformular nicht unterschrieben ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet das Auftragsformular sofort nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Sollten Fehler oder Abweichungen der Abflug- oder Rückflugdaten vorkommen, muss sich der Auftraggeber sofort mit unserem Büro (Tel.: 06209-8278) in Verbindung setzen. Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei Mietwagen – Fahrten nach dem vereinbarten Preis.

§2 Beförderung

Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Auftraggeber oder vom zuständigen Reisebüro angegebenen Abflugzeit. Die Firma „Airport Flitzer“ ist bemüht, Sie rechtzeitig vor Abflug zum Flughafen zu bringen. Die Abholung der Fahrgäste von zu Hause erfolgt deshalb je nach Flughafen ca. 3-4 Stunden vor dem Abflug. Um den Fahrplan einzuhalten, wartet unser Fahrer bis zu max. 10 Minuten auf die Fahrgäste vor der Haustür. Nach 10 Minuten entfällt der Anspruch auf den Transfer.

Die Abholzeit am Flughafen richtet sich nach der aktuellen Ankunftszeit des Flugzeuges + 30 Minuten für Gepäckempfang. Bei Verspätungen wartet die Firma „Airport Flitzer“ bis höchstens 60 Minuten über die aktuelle Ankunftszeit hinaus. Fahrgäste, die sich nicht am vereinbarten Treffpunkt einfinden, werden zweimal über die Informationsstelle des Flughafens ausgerufen. Zehn Minuten nach dem zweiten Aufruf entfällt ein Anspruch auf Rücktransfer. Die Einhaltung des Flugplanes der jeweiligen Fluggesellschaften liegt außerhalb unseres Einflusses. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Auch bei Nichtinanspruchnahme des Rücktransfers ist eine anteilige Rückerstattung des entrichteten Fahrpreises ausgeschlossen. Die Verschiebungen der planmäßigen Ankunfts- und Abflugzeiten sind umgehend an die Firma „Airport Flitzer“ (Tel.: 06209-8278) weiterzureichen.

Für die Beförderung von gehbehinderten Fahrgästen ist seitens des Auftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass für das Ein- und Aussteigen dieser Fahrgäste neben unserem Fahrer noch eine betreuende Hilfsperson zur Verfügung steht.

Kinder: Kindersitze können in den Fahrzeugen angebracht werden und können im Fahrzeug bleiben. Der jeweilige Fahrer wird die Kindersitze bei der Abholung wieder im Fahrzeug anbringen. Eventuell können auch Sitze von uns gestellt werden, dies bitten wir aber bei Buchung mit unserem Büro abzusprechen.

Tiere: Tiere (Hunde und Katzen) werden nur nach vorheriger Anmeldung (Zuschlag 10,- €) und nur in Transportboxen oder ähnlich geeigneten Behältnissen (z.B. Transporttasche) befördert. Verunreinigungen und Beschädigungen des Fahrzeugs: Für eine über das übliche Maß hinausgehende oder mutwillige Verunreinigung des Fahrzeugs durch die Fahrgäste wird eine Reinigungsgebühr von 150,- € erhoben. Weitergehende Ansprüche behält sich die Firma „Airport Flitzer“ vor. Bei Beschädigungen des Fahrzeugs trägt der Verursacher die tatsächlichen Kosten, die durch unsere Vertragswerkstatt ermittelt werden.

§3 Preise

Alle Preise sind Gesamtpreise für die angegebene Personenzahl inklusive gesetzlicher MwSt. Der Preis ist in voller Höhe vor Reisebeginn zu bezahlen. Bei Buchungen die direkt über unser Büro erfolgen ist der Fahrpreis vor Fahrtantritt bei unserem Fahrer zu entrichten. Bei Buchungen über ihr Reisebüro erfolgt die Zahlung über dieses. Mehrere Zustiege stellen müssen angemeldet werden und sind evtl. kostenpflichtig. Für jeden Fahrgast sind 1 Koffer und 1 Stück Handgepäck gerechnet. Weitere Gepöckstücke wie Sportausrüstungen, Koffer, Taschen, Kinderwagen usw. müssen unbedingt angemeldet werden.

Bei Wartezeiten von mehr als 60 Minuten erhebt die Firma „Airport Flitzer“ eine Unkostenpauschale von 10,00 € pro angefangene Stunde.

§4 Storno

  1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Beförderungsvertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Fahrdienst zu erklären.
  2. Tritt der Kunde vor Fahrtbeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Fahrdienst den Anspruch auf den Fahrpreis. Stattdessen kann der Fahrdienst eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Beförderung von Personen an den Bestimmungort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Fahrdienstes unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
  3. Die Rücktrittsgebühren sind pauschaliert. Sie bestimmen sich nach dem Fahrpreis abzüglich des Werts der vom Fahrdienst ersparten Aufwendungen. Die nachfolgenden Pauschalen berücksichtigen ferner den Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn.
  4. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Fahrgast nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.
  5. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt
    bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 40 % des Fahrpreises
    ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 60 % des Fahrpreises
    ab dem 14. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Fahrpreises

§5 Haftung

Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhergesehene Verkehrsdichte, Staus oder höherer Gewalt haftet die Firma „Airport Flitzer“ nicht. Eine Haftung für die Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Für Personenschäden haftet die Firma „Airport Flitzer“ nur nach Maßgabe, der zur Deckung dieser Risiken abgeschlossenen, Haftpflicht- und Unfallversicherung. Voraussetzung ist grob fahrlüssige oder vorsützliche Schadensverursachung durch die Firma „Airport Flitzer“ oder deren Fahrpersonal. Der Fahrgast hat das Be- und Entladen der Gepäckstücke zu überwachen, eine Haftung für stehen gelassene oder nicht ausgeladene Gepäckstücke kann von uns nicht übernommen werden.

§ 6 Reservierungsfristen

Bitte buchen Sie so früh wie möglich; wir empfehlen zwei bis sechs Wochen im voraus, jedoch mindestens 6 Tage! Ist Ihnen dies nicht möglich, rufen Sie uns trotzdem an, wir werden bemüht sein, Ihnen weiter zu helfen.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Wertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

Airport Flitzer
Geschäftsführerin: Natalie Friese
Blumenstraße 22
69509 Mörlenbach/Bonsweiher

Telefon: 0 62 09 / 82 78
Handy: 0172 / 63 26 541
Fax: 0 62 09 / 45 26
E-Mail: info@airport-flitzer.de

USt-ID Nr.: DE 1781900495

Gerichtsstand ist das für den Firmensitz zuständige Amtsgericht.